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Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen §1 Geltungsbereich - Es gelten unsere allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen. Jede andere Vereinbarung bedarf der schriftlichen Form. - Sollten Teile dieser AGB ihre Gültigkeit verlieren, hat dies keinen Einfluss auf die anderen Punkte. §2 Bestellungen - Bestellungen werden nur in schriftlicher Form angenommen, diese können per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Bestellungen im Online-Shop erhalten wir als E-Mail. - Mit der Bestellung gelten unsere allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich als angenommen. - Für die Abwicklung von Kleinauträgen verrechnen wir keinen Aufschlag. - Für Lieferungen ins Ausland gilt grundsätzlich, dass erst nach eingelangter Vorauszahlung die Ware produziert / verschickt wird. §3 Lieferung - Unsere Lieferungen erfolgen per Kurierdienst, Post oder Bahn. - Die Kosten dafür werden ohne Aufschlag weiterverrechnet. - Sollte die Lieferung direkt aus der Produktionsstätte erfolgen, werden dennoch nur die in und aus Österreich geltenden Kosten verrechnet. §4 Versand - Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr und im Auftrag des Käufers. - Etwaige Reklamationen werden nur bis 7 Tage nach Warenübernahme berücksichtigt. - Transportschäden sind sofort, bei Übernahme der Ware, beim Spediteur anzumelden und schriftlich zu vermerken. §5 Zahlungen - Der Versand erfolgt nur nach Vorauszahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. §6 Gewährleistung - Die Gewährleistung erfolgt im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Umfangs. Darüber hinausgehende Folgeschäden und Auswirkungen unterliegen der Verantwortung und Sorgfaltspflicht des Käufers. §7 Rücksendungen - Rücksendungen werden von uns nur dann angenommen, wenn diese angekündigt und mit uns vereinbart wurden. - Die Übernahme der Frachtkosten für Rücksendungen durch uns erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies mit uns vereinbart wurde. §8 Eigentumsvorbehalt - Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen. §9 Gerichtsstand, Erfüllungsort - Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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